Soziale Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 BetrVG
Der § 87 BetrVG stellt das „Herzstück“ der betrieblichen Mitbestimmung der Betriebsräte dar. Neben der Übersicht über die einzelnen Mitbestimmungstatbestände wird dabei die aktuelle Rechtsprechung des BAG, sowie der Instanzgerichte zu einzelnen Mitbestimmungsnummern erörtert. Seminarinhalt ist daneben auch die Festlegung von Strategien im Rahmen des § 87 BetrVG, insbesondere die Darstellung der Einigungsstelle nach dem BetrVG
soziale Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 BetrVG
Mitbestimmungstatbestände des § 87 im Einzelnen
Einigungsstellenverfahren: - Aufnahme von Verhandlungen; - Scheitern von Verhandlungen; - Anrufen der Einigungsstelle; - Einigungsstellenbestellungsverfahren
aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Mitbestimmungstatbeständen: - Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
Fragen der einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Betriebsratsrechten
Unterlassungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 BetrVG: - allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
Fragen der einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Betriebsratsrechten