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Seminar nach § 37.6 BetrVG und § 96.4 SGB IX

Thema

Soziale Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 BetrVG

Seminarinhalt

  • Der § 87 BetrVG stellt das „Herzstück“ der betrieblichen Mitbestimmung der Betriebsräte dar. Neben der Übersicht über die einzelnen Mitbestimmungstatbestände wird dabei die aktuelle Rechtsprechung des BAG, sowie der Instanzgerichte zu einzelnen Mitbestimmungsnummern erörtert. Seminarinhalt ist daneben auch die Festlegung von Strategien im Rahmen des § 87 BetrVG, insbesondere die Darstellung der Einigungsstelle nach dem BetrVG

  • soziale Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 BetrVG

  • Mitbestimmungstatbestände des § 87 im Einzelnen

  • Einigungsstellenverfahren: - Aufnahme von Verhandlungen; - Scheitern von Verhandlungen; - Anrufen der Einigungsstelle; - Einigungsstellenbestellungsverfahren

  • aktuelle Rechtsprechung zu einzelnen Mitbestimmungstatbeständen: - Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats

  • Fragen der einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Betriebsratsrechten

  • Unterlassungsverfahren gem. § 23 Abs. 3 BetrVG: - allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

  • Fragen der einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Betriebsratsrechten

Teilnehmerinnen

Mitglieder des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung

Seminargebühr

Pro Teilnehmer/In inkl. Verpflegung 252,- EUR

Ort

Hans Böckler Zentrum
Mannheim

Seminardauer

1 Tag

Termin

22.11.2011

Ammerkungen zum Seminar

 

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