Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Dabei wird sowohl das so genannte Urteilsverfahren in individuellen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dargestellt, als auch das besondere prozessuale Verfahren des Beschlussverfahrens nach dem BetrVG, unter besonderer Beachtung der ordnungsgem. Beschlussfassung des Betriebsrats. Aktuelle Rechtsprechung aus beiden Verfahrensarten werden im Seminar dargestellt werden.
Gerichtsaufbau: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (LAG), Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteilsverfahren- das Urteilsverfahren (Güte- und Kammerverhandlung); - die Besetzung des Arbeitsgerichts; - Leistungs- und Feststellungsklage; - Berufung zum LAG; - Revision zum BAG
Das Beschlussverfahren: - in welchen Fällen leitet der Betriebsrat ein Beschlussverfahren ein (z.B. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden bestritten, Einsetzung einer Einigungsstelle, Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, grobe Verstöße des Arbeitgebers gegen das BetrVG usw.)
Parteien des Beschlussverfahrens korrekte Einleitung des Verfahrens durch den Betriebsrat; Beauftragung eines Prozessvertreters: - notwendige Beschlussfassungen des Betriebsrats; - Form und Fristen; - Beschluss und Rechtsmittel; - Kosten; - Beschlussverfahren und einstweilige Verfügung; - die rechtssichere Formulierung (Beispiele, wie personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungen, Entsendung zu Schulungsveranstaltungen, Prozessvertretung durch Rechtsanwälte, Beauftragung von Sachverständigen); - Vor- und Nachbereitung eines Arbeitsgerichtsbesuchs